
Wenn in Berlin-Brandenburg der erste Schnee fällt, beginnt für Grundstückseigentümer eine kritische Zeit. Das Berlin-Brandenburger Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) legt sehr detailliert fest, wer wann Schnee räumen und bei Glätte streuen muss. Besonders in dicht besiedelten Bezirken wie Mitte, Pankow oder Kreuzberg kann Nachlässigkeit schnell zu teuren Haftungsklagen führen.
Die Räum- und Streupflicht beginnt grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung des Schneefalls oder dem Entstehen der Eisglätte. An Werktagen müssen die Gehwege oft schon bis 07:00 Uhr morgens geräumt und abgestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr.
Die M&M Service und Dienstleistungen GmbH bietet einen 24/7 Winterdienst Notdienst in ganz Berlin-Brandenburg an. Wir überwachen die Berlin-Brandenburger Wetterdaten kontinuierlich und sorgen proaktiv dafür, dass Ihre Immobilienflächen, Zugänge und Bürgersteige verkehrssicher bleiben. So übertragen Sie die rechtliche Haftung vertraglich und komplett auf uns.
